Daran erkennen Sie, dass ein Gerät unter das ElektroG fällt
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet werden:
Geräte mit dieser Kennzeichnung dürfen nicht über den Restmüll entsorgt, sondern müssen durch Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der örE der Wiederverwertung zugeführt werden.
Für Altgeräte können Sie für die Rückgabe ein vorfrankiertes Versandetikett mit DHL erstellen und ausdrucken:
DHL Retourenlabel für Altgerät erstellen